updated on 28.9.2002
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-Polizeiliche Vorladung
nicht reagieren
-Vorladung durch die Staatsanwaltschaft
es muß hingegangen werden, man kann und sollte sich aber jeglicher Aussage verweigern und im Notfall alles über den Anwalt regeln
-Vorladung als ZeugIn
Da wir alle kein Aussageverweigerungsrecht haben, müssen wir etwas sagen.
Da wir alle aber nicht im Besitz irgendwelcher Kenntnisse sind,
sprich nichts gehört oder gesehen haben und ausserdem strikte
PazifistInnen sind, kann auch des Weiteren nicht viel passieren.
-Adresse des möglichen Anwalts:
>>folgt noch<<
..sonst hoff' ich, euch gehts allen gut! -am besten wär ja, wenn ihr diese
seite gar nie zu lesen braucht, denn diese
kontrolle und die anschuldigungen sind einfach lächerlich!
cheerio & hoffentlich bis näxtes jahr!